Datenschutzverordnung (DSGVO)
Organisation der Mitgliederverwaltung im Umgang mit personenbezogenen Daten nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Nach dem Amtsblatt EU-DSGVO wurde von der Europäischen Union am 04. Mai 2016 eine Richtlinie erlassen, die die Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verbreitung personenbezogener Daten regelt. Sie hat am 25. Mai 2018 die bisherige Regelung 95/46/EG abgelöst. Die Regelung trifft auf alle Organisationen zu, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Im Verwaltungsbereich des Arbeitskreises Umwelt und Natur im Gemeindebereich Sengenthal e.V. sind diese verbindlichen Vorgaben geregelt in der
- Datenschutzerklärung (siehe Rubrik)
Sie beinhaltet Informationen zum Datenschutz sowie die zur Datenverwaltung notwendigen Einwilligungen der Mitglieder
- Anweisung zur Verwaltung / Organisation der personenbezogenen Daten
Sie beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 32 DSGVO, sowie Vorgaben zur Aufbewahrung und Löschung der personenbezogenen Daten.
- Verpflichtung der Funktionsträger (Vorstandschaft) auf das Datengeheimnis
Erklärung auf das Datengeheimnis mit Merkblatt